Bin ich ein Unternehmer?

Erfolg hängt nicht nur von der Geschäftsidee ab. Die Statistik zeigt, dass über 50% der Betreiber von Klein- und Mittelständischen Unternehmen die ersten 2 Jahre nicht überleben, oft weil sie den Anforderungen als Firmenchef nicht gewachsen sind.

Die nachfolgenden Aussagen helfen Ihnen bei der Frage:
 

Bin ich ein Unternehmer? ja nein

  • Können Sie persönliche Niederlagen gut verkraften?   
  • Schaffen Sie in den meisten Fällen, was Sie sich vornehmen?     
  • Versuchen Sie Konflikte rasch zu lösen?    
  • Halten Sie Teamarbeit im Unternehmen für einen wichtigen Erfolgsfaktor?     
  • Sind Sie in der Lage, andere Menschen von Ihrer Meinung zu überzeugen?     
  • Können Sie nach der Arbeit richtig abschalten?    
  • War Ihr Gesundheits-Check beim Hausarzt O.K.?    
  • Halten Ihre Freunde und Bekannte Sie für einen Unternehmertyp?     
  • Haben Sie gute Kontakte zu Ihrer Hausbank und führen Sie Ihr Konto im Plus?     
  • Verfolgen Sie regelmäßig die Wirtschaftsnachrichten in  der Presse?    
  • Macht es Ihnen nichts aus unter großem Druck zu arbeiten?    
  • Gehen Sie gerne überschaubare Risiken ein?    
  • Ist selbständiges Arbeiten ohne Anleitung für Sie selbstverständlich?    
  • Haben Sie Erfahrung mit Führungsaufgaben?    
  • Bereitet es Ihnen Spaß komplizierte Aufgaben und Sachverhalte zu lösen?     
  • Spornt Sie Stress eher an, als er Sie belastet?     
  • Sind Sie sich darüber im klaren, dass Unternehmer häufig “Klinken putzen” müssen?     
  • Können Sie sich vorstellen zu arbeiten, wenn Freunde und Bekannte Freizeit haben?     
  • Können Sie andere Begeistern und zählt Selbstbewusstsein zu Ihren Eigenschaften?     
  • Sind Sie wirklich bereit Ihren Gästen zu “dienen”, also Dienstleistung für andere zu erbringen?     
  • Können Sie delegieren und Aufgaben von anderen erledigen lassen?     
  • Kennen Sie sich in der Buchhaltung aus und haben Sie einen guten Steuerberater auf den Sie sich verlassen können?

Von diesen 22 Fragen sollten Sie mindestes 15 Fragen mit “Ja” beantwortet haben. Nur dann entsprechen Ihr Persönlichkeitsprofil und Ihre Einstellungen den Anforderungen an einen Unternehmer!

Bei weniger als 12 “Ja” fehlen Ihnen wichtige Unternehmereigenschaften.

Unser Tipp: Bleiben Sie im Angestelltenverhältnis!

 

H.J.K.-Checkliste zur Finanzierung Unternehmen

Nachstehend haben wir für Sie kurz zusammengefasst, welche Unterlagen das finanzierende Institut üblicherweise bei der Finanzierung benötigt, bzw. welche Fragen sich für eine Finanzierung ergeben.
 

I. Bonitätsdokumentation/persönliche Unterlagen des/der Antragsteller/s:

 a) Darlehensvermittlungsauftrag

 b) Selbstauskunft/Lebenslauf

 c) Qualifikationsnachweise (berufliche Qualifikation, Zeugnisse)

 d) Betreiberkonzept 

 e) Dokumentation vorhand. Fremdverbindlichkeiten (Kopien der Darlehensverträge)

 f) Kopien Lebens- und Sachversicherungen

 g) Eigenkapitalnachweis

 h) Vermögensaufstellung 

 i) Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre in Kopie

 j) Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate in Kopie

 k) Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite)
 

II. Objektunterlagen

 a) Farbphotos vom Objekt

 b) Wertgutachten

 c) Firmenprospekt / Warenangebot

 d) aktuelle Flurkarte/ amtlicher Lageplan

 e) Baulastenverzeichnis

 f) Bau- und Ausstattungsbeschreibung

 g) Wohn- und Nutzflächenberechnung

 h) Berechnung des umbauten Raumes

 i) Baugenehmigung (Neubau)

 j) 1 Satz vollständige Bauzeichnungen (inkl. Ansichten u. Schnitte)
 

III. betriebliche Unterlagen

 a) Kopie des Kauf-/Pachtvertrages

 b) Kopie des Franchisevertrages (bei Anschluss an eine Kooperation)

 c) Bericht eines Unternehmensberaters/ Wirtschaftlichkeitsberechnung für die ersten 3 Jahre

 d) aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (vom Steuerberater testiert)

 e) Jahresabschlussunterlagen der letzten 3 Jahre (vom Steuerberater testiert)

 f) ggfs. Handelsregisterauszug

 g) ggfs. Gesellschaftsvertrag
 

IV Allgemeines

Sind bei einem Neubau die Maßnahmen mit den maßgeblichen Behörden abgestimmt?

Wurde die Heimmindestbauverordnung (Sozialimmobilie) bei der Planung berücksichtigt?

Wird eine Nutzungsänderung erforderlich?

Entspricht das Neubauvorhaben dem Bebauungsplan?

Werden die erforderlichen Konzessionen bei einer Übernahme neu erteilt?

Sind die Brandschutzauflagen nach den neuesten Bestimmungen erfüllt?

Ist ein Fettabscheider (z.B. bei Restaurantbetrieben) installiert?
 

Der Beleihungsauslauf sollte maximal 80% betragen, d.h. die Differenz zwischen dem vom technischen Sachverständigen und der kreditgebenden Bank ermittelte Beleihungswert und der gewünschten Finanzierung muss entweder durch Eigenkapital oder durch die Stellung von Zusatzsicherheiten abgedeckt werden. Das gleiche gilt für die Kaufnebenkosten.

Grundsätzlich muss nachgewiesen werden, dass aus dem laufenden Betrieb der jeweiligen Einrichtung ein angemessener Überschuss erwirtschaftet wird.
 

Unser TIP:

Viele Banken beleihen heute Unternehmen speziell in der Hotellerie oder Gastronomie nicht mehr, bzw. erwarten 40-50% Eigenkapital. Versuchen Sie daher über Brauereien, Automatenaufstellern etc. Entsprechendes Kapital zu bekommen! – Für Inventar lässt sich über Banken i.d.R. keine Finanzierung darstellen.

 

Der Kauf- bzw. Pachtvertrag

Vielen kleinen Unternehmen  geht es nicht gut. Es wird versucht diese Unternehmen hochpreisig zu verkaufen, bei Pachtbetrieben werden diese lebensunfähigen Betriebe wieder und wieder verpachtet (zu horrenden Preisen) – und immer schneller dreht sich das Roulette in Richtung Zero = Pleite.

Kein Verband und keine Institution kann das verhindern, aber ein seriöses Beratungs- und Vermittlungsunternehmen, welches über jahrelange Branchenerfahrung verfügt kann hier beratend zur Seite stehen und sollte solche Häuser gar nicht erst vermitteln.

Wir als H.J.K. Hotelfachvermittler und Gastronomieberater möchten Ihnen auch hier ein paar Fallstricke aufzählen die bei einem Kauf bzw. bei einer Verpachtung zu beachten sind und haben Ihnen auch hier ein 8 Punkte Programm zusammengestellt. Selbstverständlich können und sollen Ihnen diese Punkte nur einen groben Anhaltspunkt geben. Diese Aufzählung ist lange nicht vollzählig.

Selbstverständlich werden Sie aber, wenn Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen umfassend informiert.

Schauen Sie sich Ihren Vertragspartner (Verkäufer/Verpächter bzw. Käufer/Pächter) genau an.

Schauen Sie sich das Geschäftsgebaren sowohl des Verlegers als auch des Veräußererst genau an. Holen Sie Informationen ein!

Wie verhält sich z.B. die Brauerei bzw. der Verpächter, wenn die Geschäfte mal nicht so gut laufen?

Als Verpächter/Veräußerer lassen Sie sich von Ihrem Vertragspartner Referenzen, Zeugnisse und einen Eigenkapitalnachweis zeigen.
 

Prüfen Sie den Pacht-/Kaufvertrag

Prüfen Sie den Ihnen vorgelegten Vertrag sehr sorgfältig!

Lässt sich das Objekt wirklich wirtschaftlich betreiben?

Ist die Miete/Pacht an einen Index gekoppelt bzw. wie kommt der Verkäufer zu seiner Kaufpreisvorstellung?

Welche Laufzeit hat der Pachtvertrag? (Üblich sind Pachtverträge zwischen 2 und 10 Jahren)

Wie sieht es beim Kauf einer Immobilie mit dem Reparaturstau aus? Scheuen Sie sich nicht für einige tausend Mark einen Gutachter zu beauftragen!

… und lassen Sie sich nicht auf mündliche Nebenabreden ein, halten Sie alles schriftlich fest.
 

 

Die Ablösesumme

Egal ob Sie kaufen oder pachten möchten, in der Regel erwartet der Verkäufer/Verpächter eine Ablösesumme. Eine Ablösesumme kann sowohl das Inventar als auch einen Geschäftswert enthalten. Hier weichen die Vorstellungen der Vertragspartner meist weit auseinander. Der Verkäufer schätzt sein Inventar meist viel zu hoch ein. Grundsätzlich gilt hier, dass Gleiche wie beim Autokauf –nach Kauf ist das Teil sofort 20% weniger Wert, dann hängt vieles von der Pflege ab und alles vom Geschmack des eventuellen Pächters/Käufers.

Der Käufer schätz den Wert meist wesentlich zu niedrig ein, da er in den meisten Fällen nicht abschätzen kann was auf ihn bei einer Neuanschaffung zukommt. Gutes Gastro-Inventar oder Maschinen sind sehr teuer.

Der Geschäftswert basiert aus Zahlen der Vergangenheit sowie vorhandener Stammkunden. Von Einsteigern wird hier oft außer acht gelassen, dass man sich bei einer richtigen Neueröffnung erst mal einen Kundenstamm aufbauen muss, und diese Anlaufkosten von mindestens 6-12 Monaten richtig Geld kosten.

In Zweifelsfällen lassen Sie sich durch ein Beratungsunternehmen wie z.B.  eine Inventarwertaufstellung und eine Unternehmenswertschätzung erstellen.

 

Prüfen Sie sowohl bei Kauf als auch bei Pacht detailliert die Bezugsverpflichtungen.

Oft bezahlen Sie, wenn Sie Getränke von Brauereien oder Verlegern beziehen bis zu E 100,– mehr pro hl als Ihr ungebundener Wettbewerber. Das sind bei nur 10 hl Umsatz pro Monat bereits E 500,– pro Monat. Wichtig ist hier die Gegenleistung zu prüfen. Was hat die Brauerei oder der Verleger für Sie angeschafft z.B. an Inventar. Auf der anderen Seite sind uns auch Bezugsverpflichtungen bekannt, die hohe Rückvergütungen beinhalten. Also bitte genau prüfen und nicht sofort ablehnen! – und vor allem auch hier: keine mündlichen Nebenabreden
 

Prüfen Sie die technischen Einrichtungen

Wie sieht die Kühlanlage und die Bierzapfanlage aus?

Ist eine Fettabscheideanlage vorhanden?

Sind die elektrischen Anlagen o.K. und wie sieht die Brandschutzvorrichtung aus. Manchmal wird versucht diesen Kostenapparat der Erneuerungen auf den Pächter/Käufer abzuwälzen. Abgesehen von diesen Kosten denken Sie bitte auch an Ihre neue Konzession die bei einer Übernahme wieder von Ihnen als Käufer/Pächter beantragt werden muss.

 

Schauen Sie sich die Umsatzzahlen an

Mit Umsatzzahlen ist gemeint, schauen Sie sich die Gewinn- und Verlustrechnung der letzten Jahre an. Glauben Sie nicht der Aussage, dass der inoffizielle Umsatz doppelt so hoch ist. Die Zeiten, in denen man 100% am Finanzamt vorbei machen konnte sind vorbei!! Vorsicht ist immer dann geboten, wenn keine ordentlichen Bilanzen der letzten Jahre offengelegt werden und nur mündliche Aussagen gemacht werden.

Als Interessent an einem Objekt haben Sie aber auch bitte dafür Verständnis, dass der Inhaber/Betreiber nicht direkt beim ersten Mal seine Bilanzen vor Ihnen veröffentlicht. Üblich ist es mittlerweile sich eine Vertraulichkeitserklärung von Seiten des 

Interessenten unterschreiben zu lassen, nach Vorlage eines Kapitalnachweises.
 

Fragen Sie die Nachbarn sowie die Ordnungsbehörden

Prüfen Sie, ob es mit den Nachbarn und/oder mit dem Gewerbeamt schon mal Ärger gegeben hat, z.B. Lärm oder Küchendüfte bei der Gastronomie oder “Stundenübernachtungen” in der Hotellerie.

 

Übergabeprotokoll

Aus unserer Erfahrung heraus sollte bei jeder Übernahme, egal ob Kauf- oder Pacht- ein Übernahmeprotokoll angefertigt werden. Wie oft haben wir es erlebt, dass auf einmal keine Bilder mehr an der Wand hingen oder das wichtige Utensilien nicht mehr vorhanden waren, da diese angeblich Privateigentum waren.

Lassen Sie sich also eine detaillierte Inventaraufstellung aushändigen, machen Sie Photos oder einen Videofilm.

Auch gehört in ein Übergabeprotokoll eine Mängelliste wie. Z.B. Zapfanlage defekt etc. Denken Sie daran, jeder Mangel der nicht im Übernahmeprotokoll festgehalten ist, wird bei Beendigung des Pachtvertrages Ihnen angelastet werden.
 

Wir möchten aber Sie als Kunde und Besucher unserer Website auf die größten Problematiken bei einem Kauf oder einer Anpachtung aufmerksam machen. Wenn Sie alle unserer Tipps beherzigen, können Sie sicher sein, dass das Risiko eines Scheiterns erheblich gemindert wird.

Ihnen wünschen wir als langjähriger Unternehmensvermittler und Spezialberater in der Hotellerie und Gastronomie viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.